Dienstag, 27. Mai 2014

Vertragliche Bedingungen beim Setzen von Backlinks

Eine Umfrage unter Webmastern hat erneut gezeigt, wie wenig firm manche beim Thema Suchmaschinenoptimierung sind. So gehen einige Webseitenbetreiber davon aus, dass sie sich von SEO Agenturen geforderte Backlinks garantieren lassen können. Es können zwar Verträge mit SEO Agenturen eingegangen werden, in denen eine Anzahl von zu setzenden Backlinks vereinbart werden können, diese jedoch einzuklagen, gestaltet sich oftmals schwierig. Warum das so ist und welche rechtlichen Schritte in die Wege geleitet werden können, zeigt der folgende Blogbeitrag.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen