Donnerstag, 3. April 2014

Google muss zukünftig noch mehr die Persönlichkeitsrechte seiner Nutzer achtenJeder von uns kennt das sicherlich. Er nutzt die Suchmaschine Google, gibt dort in das Suchfeld einen halben Begriff ein und Google ergänzt mal ebenso die andere Hälfte. Ganz gleich, ob wir danach gesucht haben oder nicht. Diese Praktik darf es in Zukunft nicht mehr geben, da die Suchmaschine dazu verpflichtet wurde, die Persönlichkeitsrechte ihrer Nutzer mehr zu achten. Wer also seinen Namen während einer Suche in einen völlig falschen Zusammenhang von Google gestellt bekommt, der hat das Recht auf Schadensersatz. Es gab bereits einen konkreten Fall in der Vergangenheit. Mehr zum Thema und das Urteil gibt es hier: http://www.focus.de/finanzen/recht/wortergaenzungen-google-muss-bei-suchvorschlaegen-persoenlichkeitsrechte-beachten_id_3541963.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen