Dienstag, 25. März 2014

SEO Agentur kann nicht für Abstrafung der Suchmaschinen haftbar gemacht werden

In regelmäßigen Abständen überprüfen Suchmaschinen, wie Google ob die Webseiten im Index gegen etwaige Richtlinien verstoßen. In den eigenen Webauftritt integrierte Spamseiten oder ein unnatürlicher Linkaufbau führen demzufolge zu Abstrafungen und gar zu einem Ausschluss der betreffenden Inhalte aus dem Index der Suchmaschine.
Kürzlich wurde in der SEO Branche darüber diskutiert, was passiert, wenn die Webinhalte, die abgestraft wurden nicht eigenständig, sondern von einer professionellen SEO Agentur erstellt wurden.
Die Frage, ob die Agentur für einen von Google entdeckten unnatürlichen Linkaufbau haftbar gemacht werden kann beschäftigte die Branche.
Kenner und Experte Matt Cutts schob all den Spekulationen in seinem neuen Webvideo jetzt den Riegel vor.
So könne laut Cutts nicht eindeutig nachgewiesen werden, ob die Strafbarkeit von einer bestimmten Person oder einer Agentur verursacht wurde.
Die SEO Agentur kann also nicht haftbar gemacht werden.
Zu einer Entfernung der Inhalte aus dem Index kann es natürlich trotzdem noch kommen.

Weiterführende Informationen gibt es hier:
http://www.seo-united.de/blog/seo/seo-agenturen-bei-links-nicht-haftbar-164.htm

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