Samstag, 29. März 2014

Wann sind Informationsseiten wettbewerbswidrig?



Kürzlich kam es am Oberlandesgericht in Köln zu einem interessanten Prozess, der Webmaster aufhorchen ließ. Ein österreichisches Unternehmen hat eine deutsche Informationsseite verklagt. Der Betreiber der Infoseite informierte den Nutzer über eine heilende Therapie, verwies aber gleichzeitig auf einen Onlineshop, wo entsprechende Produkte gekauft werden konnten. Das österreichische Unternehmen sah darin eine Förderung eines dritten Wettbewerbers. Das OLG Köln wies die Klage jedoch in zwei Instanzen ab. So gab es laut dem Urteil vom Mai 2013 keinen eindeutigen Beweis dafür, dass der Betreiber der Informationsseite objektiv zum Ziel hatte, den Absatz der Produkte zu fördern.
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http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/7889-e-commerce-wann-sind-info-seiten-ohne-verkaufsmoeglichkeit-wettbewerbswidrig.html

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